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Staatliche Förderung für Einbruchschutz

Seit dem 19.11.2015 gibt es eine Förderung zum Einbruchschutz für privates Eigentum bei der KfW-Bank.

Förderung für Einbruchschutz

Wenn Sie vorhaben Ihre vier Wände vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu schützen, so können Sie dies jetzt mit staatlicher finanzieller Hilfe tun. Die KfW-Bank finanziert in einem neuen Förderprogramm mittels Kredit (159) oder Investitionszuschuss (455) nun auch den Einbau von Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung sowie baugebundene Assistenzsysteme wie z. B. Gegensprechanlagen als Einzelmaßnahme.

Wer kann einen Förderantrag z.B. für eine Alarmanlage stellen?

  • Private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie Mieter
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungsunternehmer und Wohnungsgenossenschaften

Welche Leistungen im Einbruchschutz werden gefördert?

  • Einbau von Alarmanlagen bzw. Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung
  • Gegensprechanlagen, Beleuchtungen mit Bewegungsmelder
  • Elektronische Antriebssysteme für Rollläden und selbstverriegelnde Türen
  • Nachrüstung einbruchhemmender Produkte (Zusatzschlösser, Mehrfahrverriegelungen etc.)
  • Einbau oder Austausch von Haus- und Wohnungstüren, Fenstern und Fenstertüren

Wieviel würde ein Investitionszuschuss ausmachen?

10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 1.500 Euro pro Wohneinheit.

Vorgenannte Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen einhalten. Weitere Voraussetzung: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen, wie z. B. Elektro Kunz für die elektrischen Einbaumaßnahmen, durchgeführt werden. 

Wichtig ist, dass Sie Ihren Antrag noch vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter www.kfw.de/einbruchschutz .

Zusätzliche finanzielle Anreize außerhalb des Förderprogramms:

Der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik kann unter bestimmten Voraussetzungen z.B. nach § 35a EStG steuermindernd berücksichtigt werden. 

Fragen Sie außerdem bei Ihrer Versicherung nach, ob diese einen Nachlass auf die Hausratversicherung beim Einbau entsprechender Sicherheitstechnik gewährt.

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